Förderung von Bibliotheken

Bibliotheken SH fördert gemeinsam mit Städten, Kreisen und Gemeinden die Büchereilandschaft in Schleswig-Holstein. Voraussetzung für die nachstehenden Fördermaßnahmen ist der Abschluss von privatrechtlichen Büchereiverträgen.
Der Landesverband Bibliotheken SH e.V. wird ab 2026 über ein neues Fördermodell die Zuschüsse für Personalkosten und Medienetats berechnen. Die Grundzüge des aktualisierten Fördermodells werden in einer Präsentation dargestellt, die hier heruntergeladen werden kann. Ein Beispielrechner in Form einer Excel-Tabelle wird in Kürze ergänzt. Dieser ermöglicht es Kommunen und ihren Bibliotheken, die förderfähigen Personal- und Medienetatkosten zu ermitteln.