Neuer Name, neues Logo: Bibliotheken SH

Förderung von Bibliotheken

Bibliotheken SH fördert gemeinsam mit Städten, Kreisen und Gemeinden die Büchereilandschaft in Schleswig-Holstein. Voraussetzung für die nachstehenden Fördermaßnahmen ist der Abschluss von privatrechtlichen Büchereiverträgen.

Der Landesverband Bibliotheken SH e.V. wird ab 2026 über ein neues Fördermodell die Zuschüsse für Personalkosten und Medienetats berechnen. Die Grundzüge des aktualisierten Fördermodells werden in einer Präsentation dargestellt, die hier heruntergeladen werden kann. Ein Beispielrechner in Form einer Excel-Tabelle wird in Kürze ergänzt. Dieser ermöglicht es Kommunen und ihren Bibliotheken, die förderfähigen Personal- und Medienetatkosten zu ermitteln.

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Aktualisierung des Fördermodells in Schleswig-Holstein, Präsentation (pdf)
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Erhaltung und Erweiterung des Medienbestands Medienetats

Medienetats sind Zuschüsse zur Erhaltung und Erweiterung des Medienbestandes einer Bücherei. Das Medienetat-Volumen berechnet Bibliotheken SH jährlich aus den statistischen Zahlen des vergangenen Kalenderjahres. Dieser Etat wird mit 25 % von Bibliotheken SH sowie ggf. vom Kreis bezuschusst. Bibliotheken SH verwaltet für seine Vertragsbüchereien zudem diese Finanzmittel und hält den Städten und Gemeinden damit jährlich rd. 17.800 Rechnungsbuchungen für Medienbestellungen von der Hand.

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Wie berechnet sich der Medienetat

Bei den hauptamtlichen Büchereien werden die Leistungszahlen gemäß der geltenden Förderkriterien ermittelt. Nebenamtliche Büchereien erhalten ihren Zuschuss auf Basis eines Kopfsatzes pro Einwohner (z.Zt. in Höhe von 0,96 €).

Was ist zu beachten? (Anträge, Fristen, Termine)

1. Anträge

  • Der Medienetat kann auf Antrag auf das Vorjahresniveau eingefroren werden, wenn aufgrund einer Schließung der Bibliothek von erheblichem Umfang oder einer Dauererkrankung der Büchereileitung eine Verminderung der Leistungszahlen zu befürchten ist. Zuständig ist die Büchereileitung, Adressat ist die Geschäftsleitung des des Landesverbandes Bibliotheken SH e. V. . Bitte beachten Sie hierbei die untenstehende Frist. Antragsvordruck siehe Downloadbereich.

2. Bedingungen und Regeln

  • Die Medienetats sollen kontinuierlich, maßvoll aber auch ausschöpfend bewirtschaftet werden. Ausnahmsweise dulden wir eine Überschreitung des Medienetats um bis zu 5 %. Bei darüber hinaus gehenden Überschreitungen werden diese beim Büchereiträger eingefordert.
  • Der Büchereiverein legt Wert darauf, dass die Büchereien die Synergieeffekte einer zentralen Medienbearbeitung nutzen. Überschreiten Bestellungen oder Medienkäufe außerhalb des Büchereisystems 10 % des Medienetats, resultieren hieraus Sonderberechnungen beim Medienetat des Folgejahres (Bearbeitungsgebühren)

3. Fristen und Termine

  • 31.01. Antrag auf Einfrieren der Vertragsleistungen

Erheblicher Umfang z.B. durch Umbau, Wasserschäden, Dauererkrankung der Büchereileitung o.ä.

Antragsvordruck siehe Downloadbereich.

  • 01.02. Fälligkeit zur Überweisung der Medienetats vom Kreis/Stadt/ Gemeinde

Der jeweilige Anteil an Medienanschaffungskosten wird auf das bei Bibliotheken SH geführte Medienetatkonto überwiesen und dann um den Anteil von Bibliotheken SH ergänzt.

  • 30.09. Mitteilung über eine Kürzung des Medienetats

Eine für das folgende Haushaltsjahr beabsichtigte Minderung der Buchbeschaffung vermindert auch die Zuschüsse von Kreis und Verein. Bei gravierenderen Kürzungen behält sich der Landesverband Bibliotheken SH e. V. weitere Maßnahmen vor.

Was kann ich aus dem Medienetat bezahlen?

Laut Büchereivertrag sind die Beschaffung sowie die büchereigerechte Ausstattung der Medien, die Beschaffung von Einarbeitematerial zur Ausstattung von Medien (z.B. CD-Hüllen, RFID-Verbrauchsmaterial etc.), die Einarbeitung von Büchern durch Bibliotheken SH, digitale Medien und Abonnements von Blockbeständen (z.B. Wissensboxen, Seniorenmedienboxen, etc.) aus dem Medienetat bezahlbar.

Auch Konsortialkosten für den Bestandsaufbau z.B. für die „Onleihe zwischen den Meeren“ sind finanzierbar. Nicht förderfähig sind Hardware (z.B. eBook-Reader, Tablets, Tonie-Box), Software-Lizenzen (z.B. Microsoft Office)

Rückerstattungen

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung werden die in § 4 genannten, von Bibliotheken SH berechneten Dienstleistungen und Beiträge, direkt vom Medienetatkonto abgebucht. Hierüber werden i. d. R. Mitteilungen per E-Mail versandt oder es liegt eine vertragliche Regelung vor z. B. Konsortialvertrag, Abonnement, etc.

Büchereien, die für solche Positionen Mittel im städtischen Haushalt eingestellt haben, können Rücküberweisungen vornehmen. Es wird empfohlen, über die Entscheidung einen Vermerk zu erstellen und diesen in Verbindung mit der Mitteilung als Zahlungsgrundlage zu verwenden.

Qualifiziertes Personal für Bibliotheken Personalförderung

Eine Förderung von Personalkosten ist nur für Haupt- und Vorvertragsbüchereien möglich. Der Landesverband Bibliotheken e. V. fördert mit einem pauschalierten Satz von 18 %.

Ausbildungsförderung

Wir fördern den Nachwuchs. Die dreijährige Ausbildung zur/m Fachangestellte/n für Medien- und Informationsdienste wird in vielen Bibliotheken angeboten und von Bibliotheken SH pauschaliert bezuschusst.

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Wie berechnet sich der Ausbildungszuschuss?

Es wird eine Hochrechnung der Ausbildungskosten nach dem TVAöD für die Gesamtdauer der Ausbildung erstellt. Die Gesamtsumme der Förderung wird in drei gleichen Raten mit Fälligkeit im Oktober nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt.

Was ist zu beachten? (Anträge, Fristen, Termine)

Eine Ausbildungsförderung kann formlos unter Angabe von Namen und Ausbildungsbeginn beantragt werden. Antragsvordruck siehe Downloadbereich.

  • Bis spätestens Ausbildungsbeginn: Antrag auf Ausbildungsförderung
  • 15.09. Zusendung des Verwendungsnachweises
  • 01.10. Fälligkeit der Auszahlung des Zuschusses an den Träger der Bücherei

Personalkostenzuschüsse

Grundlage der Personalbezuschussung sind die Anforderungen an eine Bücherei zur Versorgung der Bevölkerung mit Medien und Informationen. Bibliotheken SH fördert die fachliche personelle Ausstattung einer Bibliothek gemäß den Förderkriterien.

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Mehr erfahren Wie berechnet sich der Personalkostenzuschuss?

Der Umfang der zuschussfähigen Stellen wird jährlich anhand der Leistungszahlen Ihrer Bücherei überprüft.

Für die Berechnung des Stellensolls ziehen wir folgende Werte heran:

  • Grundausstattung: Anzahl Einwohner*innen, interne Leser*innen und externe Leser*innen
  • Bestandsbezogene Stellen: Anzahl der eingearbeiteten und gelöschten Medien
  • Ausleihbezogene Stellen: Anzahl der Ausleihen ohne Verlängerungen.

Qualifikation:

Richtlinie für das Verhältnis von bibliothekarischen Stellen (EG 9/10) zu Bibliotheksassistent*innen bzw. Bibliothekssekretär*innen oder Fachangestellten für Medien- und Informationsdienste (EG 5) zu Büchereiverwaltungsangestellten (EG 3/4) liegt bei 42 : 29 : 29

Volumen:

Die Berechnung von pauschalierten Personalkosten geschieht auf Basis der Stufe 5 der jeweiligen Entgeltgruppen.

Was ist zu beachten? (Anträge, Fristen, Termine)

Anträge

  • Änderungen und Vermehrungen im Stellenplan (Höhergruppierungen, Aufstockung des Stellenplans, Änderungen im Verhältnis der Qualifikation) der Bücherei sind bis zum 01. Juli eines jeden Jahres bei Kreis und Bibliotheken SH zu beantragen und bedürfen der Zustimmung der Vertragspartner, soweit von ihnen finanzielle Mehrleistungen erwartet werden. (§ 5 Büchereivertrag).

Berücksichtigung/ Anerkennung von Eingruppierungen

  • Bedingungen und Regeln

Eine Nachfolgebesetzung der bibliothekarischen Leitung ist vorab mit Bibliotheken SH abzustimmen. Für Personalkostenzuschüsse sind nach Ablauf eines Jahres

Verwendungsnachweise vorzulegen. Bei Vakanzen und Entgeltunterbrechungen sind überförderte Zuschüsse im Folgejahr zurückzuzahlen.

Fristen und Termine

  • 30.06. Antrag auf Vermehrung
  • 31.01. Antrag bei Schließung (Dauererkrankung der Büchereileitung
  • 28.02. Verwendungsnachweise für die Personalförderung. (Wichtig: Nur für ununterbrochene Bezahlung)
  • Zum Merkblatt Personalkostenabrechnung 2024
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Aktualisierung des Fördermodells in Schleswig-Holstein, Präsentation (pdf)
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Antrag Ausbildungsförderung (pdf)
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Verwendungsnachweis Ausbildungsförderung (pdf)
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Personalkostenabrechnung Verwendungsnachweis 2024 (xlsx)
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Personalkostenabrechnung Formular Stellenplan zum 31.12.2024 (xlsx)
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Personalkostenabrechnung Merkblatt 2024 (pdf)
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