Es gibt ein dreistufiges Verfahren:
1. Anmeldung und Zulassung
2. Prüfung der Qualitätskriterien durch Auditierende in zwei Schritten
(schriftliche Unterlagen und ein Audit vor Ort)
3. Vergabe des Zertifikats
Die Bibliothek beantragt bei Bibliotheken SH die Qualitätsprüfung.
Voraussetzungen sind:
- die Bibliothek wird nach einem sog. Hauptvertrag gefördert
- die Bibliothek verfügt über ein schriftlich fixiertes Bibliothekskonzept
Nach Zulassung durch Bibliotheken SH übernehmen externe Auditierende die Qualitätsprüfung der Bibliothek anhand des Kriterienkatalogs. Es gilt immer der Kriterienkatalog zum Zeitpunkt der Anmeldung für das Zertifizierungsverfahren, geprüft wird das Jahr der Anmeldung. Die Prüfung muss innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums absolviert werden.
Die Bibliothek muss mindestens 75 % der Punkte erreichen. Über die endgültige Vergabe des Zertifikats entscheidet das Zertifizierungsgremium.
Anmeldefristen und ein detaillierter Zeitplan sind im internen Download-Bereich am Ende dieser Seite zu finden.